Die Steinigung

Die verurteilten Mädchen und Frauen sind, in nur wenigen Ausnahmen, schuldig im Sinne der Anklage. Das stört keinen gläubigen Muslim, sonst hätte er nicht mehr diese, für ihn schönen Morde.

 

Zu ihm kam eines Tages ein iranischer Beamter und teilte ihm mit, dass er und seine Kollegen am kommenden Freitag an einer Steinigung teilnehmen sollen. Wir setzten uns auf die Tribüne, erzählte er, die auf den Seiten des Steinigungsplatzes aufgebaut war. In der Mitte von dem Platz war ein Loch gegraben. Ein junges Mädchen brachten Helfer auf den Platz und ein Mullah las ihr das barbarische Urteil vor. »Im Namen Allahs, des Barmherzigen, wirst du zum Tode durch Steinigung verurteilt.« Also sollte das junge Mädchen, im Namen Gottes des Barmherzigen, auf diese furchtbare Art sterben.

 

 

An den Tagen vor ihrer Hinrichtung wurde das Mädchen noch mehrmals in ihrer Gefängniszelle von einigen Männern vergewaltigt. Auch das ist im islamischen Gesetz erlaubt und absolut normal.

   Das Mädchen weinte leise, sie wurde in das Loch gestellt und die Helfer des Mullahs schütteten das Loch bis auf Brusthöhe des Mädchens zu. Die Zuschauer, worunter viele Kinder waren, flippten schier aus vor Freude, als die Steine das Mädchen trafen. Immer wenn ein Stein den Körper oder den Kopf des Mädchens traf, johlten die Männer laut. Es hat lange gedauert, bis das Mädchen endlich tot war. Die barbarisch veranlagten Zuschauer, konnten sich besonders in den letzten Minuten, bevor das Mädchen starb, vor Begeisterung kaum noch beherrschen.

 

Auch dieses Beispiel zeigt deutlich, wie brutal und pervers der Islam ist. Verhängte Strafen müssen, laut der Scharia, Schmerzhaft und Qualvoll vollstreckt werden.